AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

 

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa Voka-Tec GmbH, nachfolgend Lieferant genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch dann, wenn anders lautende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers vorliegen. Die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen finden, soweit es sich um Kaufleute handelt, auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung. Abweichende vertragliche Vereinbarungen bedürfen in jeden Fall der Schriftform.

 

2. Angebote und Preise

 

Angebote und Preise gelten in allen Teilen freibleibend und unverbindlich und erlangen Ihre Verbindlichkeit erst mit Bestätigung des Auftrages durch den Lieferanten.

 

 

3. Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Lieferanten oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel Eigentum des Lieferanten. Alle Forderungen des Auftraggebers aus einer Weiterveräußerung der vom Lieferanten gelieferten Waren werden mit Rechnungsstellung in voller Höhe an den Lieferanten abgetreten und zwar bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen des Lieferanten aus Warenlieferungen.

 

4. Lieferzeit

 

Liefertermine und Lieferfristen gelten stets nur annähernd, diese sind für uns unverbindlich. Liefertermine und Lieferfristen - auch fest vereinbarte- gelten stets nur vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens oder des Willens unserer Zulieferer liegen. Während der Dauer eines solchen Hindernisses sowie während einer angemessenen Frist nach dem Ende der Einwirkung können wir weder in Verzug geraten, noch uns im Verzug befinden. Sofern unvorhergesehene Hindernisse im Sinne des vorstehenden Textes die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Besteller stehen in diesem Fall nur Rückgewähransprüche zu, darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Einhaltung von Lieferfristen und Lieferterminen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher erforderlicher Unterlagen seitens des Bestellers voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, oder Bestellungen nach Abschluss geändert, so werden die Lieferfristen und Liefertermine auch angemessen verlängert. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt. Kommen wir mit der Leistung in Verzug, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine angemessene Nachfrist setzt und wir diese Frist verstreichen lassen. Weitergehende Ansprüche wegen Verzugs oder Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

5. Mängelhaftung

 

Mängelrügen hat der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu erheben, sie berechtigen aber nicht zur Zurückhaltung der fälligen Rechnungsbeträge. Bei anerkannten Beanstandungen ist der Lieferant berechtigt nach seiner Wahl Ersatz zu liefern oder eine angemessene Gutschrift zu leisten. Sonstige Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Der Lieferant haftet nicht dafür, dass die Ware für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist. Das gilt auch dann, wenn wir die Ware dem Kunden für einen bestimmten Verwendungszweck vorgeschlagen haben. Beratungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Verbindlichkeit.

 

  

 

6. Zahlungsbedingungen

 

Die Rechnung wird unter dem Datum des Versandes der Waren ausgefertigt. Die Zahlungsfristen laufen vom Rechnungsdatum ab. Dieses gilt sowohl für Hauptrechnungen als auch für Teil- und Nachberechnungen.

 

Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Skontoabzug von 2% ist nur zulässig bei Zahlung binnen 7 Tagen nach Rechnungsdatum und gilt nur für den Warenwert, nicht für Dienstleistungen.

 

Die Zahlung der Porto- und Frachtkosten sowie der Verpackungskosten hat sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen, falls nicht anders schriftliches vereinbart wurde.

 

Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Die Diskontspesen gehen zu Lasten des Wechselgebers. Wechsel gelten nicht als Barzahlung.

 

Fehler in unseren Rechnungen müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung mitgeteilt werden. Längeres Schweigen des Rechnungsempfängers gilt als Anerkenntnis der Rechnung.

 

Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen bzw. Stundungszinsen in Höhe von 3% über den jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige beim Lieferanten eingeht als Zahlungseingang. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder nachgewiesen werden kann, dass Vollstreckungsmaßnahmen fruchtlos verlaufen sind, der Käufer seine Zahlungen eingestellt hat, das Konkursverfahren oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt worden ist, so ist der Lieferant berechtigt, die gesamte Restschuld aus dem Vertrag fällig zu stellen, auch wenn er Wechsel oder Schecks angenommen hat. Der Lieferant ist in diesem Fall außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

 

Tritt in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein oder wird erst nachträglich bekannt, dass sich der Käufer in schlechten Vermögensverhältnissen befindet, so ist der Lieferant berechtigt, die Zahlungsbedingungen entsprechend zu ändern oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

Der Lieferant ist berechtigt, mit seinen Forderungen gegen Gegenforderungen aufzurechnen, die dem Auftraggeber gegenüber den mit dem Lieferanten verbundenen Unternehmen zustehen. Für den Fall, dass der Auftraggeber gegen den Lieferanten seinerseits Forderungen hat, ist der Lieferant fernhin befugt, mit sämtlichen Forderungen aufzurechnen.

 

Vorstehendes gilt auch dann, wenn von einer Seite Barzahlung und von der anderen Seite Zahlung in Wechsel oder anderen Leistungen erfüllungshalber vereinbart wird und die Fälligkeiten verschieden sind.

 

Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger Ansprüche die Ausübung eines Leistungsverweigerungs- oder eines Zurückhaltungsrechts nicht zu, es sei denn, dass Gegenforderungen vom Lieferanten ausdrücklich bzw. vom Gericht rechtskräftig festgestellt worden ist. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstigen Nebenkosten zu tragen.

 

 

7. Rechtswirksamkeit



 

 

Sollten einzelne Bestimmungen nicht rechtswirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt.

 

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